Ratgeber

Altfett entsorgen: Vorschriften und Pflichten für Betriebe

Gebrauchtes Frittierfett aus Gewerbebetrieben unterliegt dem Abfallrecht und dem Recht der tierischen Nebenprodukte. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln, Pflichten und Nachweise im Überblick.

AVV 20 01 25

Unter diesem Abfallschlüssel werden Speiseöle und -fette geführt.

Kategorie 3

Altspeiseöl aus Küchen zählt zu den tierischen Nebenprodukten mit geringem Risiko.

Kein Fett in den Kanal

Kommunale Entwässerungssatzungen schließen das Einleiten von Fetten aus.

Nachweise

Jede Abholung wird dokumentiert und dient Ihnen als Leistungsnachweis.

Welche Regeln für gebrauchtes Frittierfett gelten

Wer im Betrieb Frittierfett entsorgen muss, hat es mit Abfall im Sinne des Abfallrechts zu tun. Für gebrauchtes Frittierfett und Speiseöl greifen mehrere Regelwerke ineinander: das Abfallverzeichnis, das europäische Recht der tierischen Nebenprodukte und das Abwasserrecht mit den Satzungen der Kommunen. Betriebe mit Fettabscheider müssen zusätzlich die Normen für diese Anlagen beachten.

Die Tabelle zeigt, welche Regel wofür steht. Die Abschnitte darunter erläutern die Einzelheiten.

RegelwerkInhaltBedeutung für Ihren Betrieb
Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)Abfallschlüssel 20 01 25, Speiseöle und -fetteEinordnung des Altfetts im Vertrag und in den Nachweisen
VO (EG) Nr. 1069/2009Tierische Nebenprodukte, Kategorie 3Abgabe nur an dafür zugelassene Betriebe
GewerbeabfallverordnungGetrennte Sammlung gewerblicher AbfälleAltfett getrennt von anderen Abfällen sammeln
Kommunale EntwässerungssatzungRegeln für die Einleitung in die KanalisationKein Fett ins Abwasser, Fettabscheider nach DIN EN 1825 und DIN 4040-100
WasserhaushaltsgesetzIndirekteinleitung, Abwasseranlagen, SelbstüberwachungRahmen für den Betrieb von Fettabscheidern
DIN EN 1825 und DIN 4040-100Bau, Betrieb und Entsorgungsintervalle von FettabscheidernLeerung, Wartung und Generalinspektion in festen Abständen

Der Abfallschlüssel AVV 20 01 25

Die Abfallverzeichnis-Verordnung ordnet jedem Abfall eine sechsstellige Nummer zu, den Abfallschlüssel. Die 20 steht für Siedlungsabfälle, die Gruppe 20 01 für getrennt gesammelte Fraktionen. Die Nummer 20 01 25 bezeichnet Speiseöle und -fette.

Unter diesem Schlüssel wird gebrauchtes Frittierfett aus Restaurants, Imbissen, Hotels und Kantinen geführt, ebenso aus dem Handel und aus Produktion, Distribution und Lagerung von Lebensmitteln. Der Schlüssel wird im Entsorgungsvertrag hinter der Fraktion eingetragen. ReFood nutzt die Abfallschlüssel, um die Mengenströme zu deklarieren und zu kontrollieren.

Verwechseln Sie Altfett nicht mit Fettabscheiderinhalten. Diese fallen nicht unter 20 01 25, in der Gastronomie werden sie unter 20 01 08 geführt. Sie werden getrennt vom Altfett abgeholt und verwertet.

Tierische Nebenprodukte der Kategorie 3

Neben dem Abfallrecht gilt die Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 über tierische Nebenprodukte. Sie teilt diese Stoffe nach ihrem Risiko in drei Kategorien ein. Kategorie 1 und 2 umfassen Material mit hohem und mittlerem Risiko, etwa verendete Tiere. Kategorie 3 steht für geringes Risiko. Dazu zählen Küchen- und Speiseabfälle und damit auch gebrauchte Speiseöle und -fette aus Küchen.

Die Einstufung hat eine praktische Folge: Material der Kategorie 3 dürfen nur Unternehmen sammeln, befördern und verarbeiten, die dafür nach der Verordnung zugelassen sind. ReFood sammelt mit einer Genehmigung nach der VO (EG) Nr. 1069/2009.

Eine Ausnahme sollten Sie kennen. Küchenabfälle aus international eingesetzten Verkehrsmitteln, etwa aus Flugzeugen oder Schiffen im grenzüberschreitenden Verkehr, gehören zur Kategorie 1. Für sie gelten strengere Regeln, und ReFood darf sie nicht sammeln.

Übergabe nur an zugelassene Entsorger

Gebrauchtes Frittierfett darf nicht an beliebige Abnehmer gehen. Als Erzeuger sind Sie dafür verantwortlich, dass Ihr Abfall ordnungsgemäß entsorgt wird. Übergeben Sie Altfett deshalb nur an Unternehmen, die für Sammlung und Verwertung zugelassen sind, und lassen Sie sich jede Übergabe bestätigen.

Einen Anhaltspunkt geben Zertifikate. ReFood verfügt unter anderem über diese:

  • Entsorgungsfachbetrieb (Efb), zertifiziert durch GUTcert
  • DIN EN ISO 9001 für das Qualitätsmanagement
  • HACCP als Hygienestandard
  • REDcert EU, ein Nachhaltigkeitssystem für Biokraftstoffe
  • SURE, ein Nachhaltigkeitssystem für Strom und Wärme aus Biomasse

Vorsicht bei Abnehmern, die Altfett ohne Vertrag und ohne Beleg mitnehmen. Ist nicht nachvollziehbar, wohin Ihr Altfett geht, fehlt Ihnen im Zweifel der Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung.

Einleitverbot: kein Fett in die Kanalisation

Fette und Öle dürfen nicht über das Abwasser entsorgt werden. Geregelt ist das in den Entwässerungssatzungen der Städte und Gemeinden. Die Satzungen bestimmen, was in die öffentliche Kanalisation gelangen darf, und schließen Fette und Öle aus.

Den Rahmen setzt das Wasserhaushaltsgesetz. § 58 WHG regelt die Genehmigung von Indirekteinleitungen, also dem Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen. § 60 enthält Anforderungen an Abwasseranlagen, § 61 die Pflicht zur Selbstüberwachung.

Für Betriebe mit fetthaltigem Abwasser verlangen die Satzungen einen Fettabscheider nach DIN EN 1825 und DIN 4040-100. Der Abscheider hält Fett aus dem Spülwasser zurück, ersetzt aber nicht die getrennte Sammlung von Frittierfett. Altes Frittieröl gehört in einen eigenen Behälter, wie der Ratgeber Altfett richtig sammeln beschreibt.

Fettabscheider: Normen und Pflichtintervalle

Ein Fettabscheider arbeitet mit Schwerkraft. Schwere Stoffe sinken in den Schlammfang, Fett schwimmt auf und sammelt sich im Fettspeicher, und das vorgereinigte Wasser läuft zur Kanalisation ab. Bau, Funktion und Prüfung regelt DIN EN 1825-1, Nenngröße, Einbau, Betrieb und Wartung DIN EN 1825-2. DIN 4040-100 behandelt die Anwendung der Anlagen und legt in Punkt 10.5 die Entsorgungsintervalle fest.

Daraus ergeben sich drei Pflichttermine:

  • Leerung und Reinigung mindestens einmal im Monat, bei der Schlammfang und Abscheider vollständig geleert und Verkrustungen entfernt werden
  • Wartung einmal im Jahr durch einen Sachkundigen, der unter anderem Innenwände, Beschichtung, Elektrik und Betriebstagebuch prüft
  • Generalinspektion mit Dichtheitsprüfung vor der Inbetriebnahme und danach alle fünf Jahre durch einen Fachkundigen

ReFood übernimmt Leerung, Wartung und Inspektion über intern auditierte Vertragspartner in den Regionen. Mehr dazu auf der Seite zum Fettabscheider und beim Fettabscheider-Service.

Nachweise und Dokumentation

Im Zweifel müssen Sie gegenüber Behörden belegen können, dass Ihr Altfett ordnungsgemäß entsorgt wurde. Bewahren Sie deshalb die Leistungsnachweise zu jeder Abholung auf.

ReFood dokumentiert jeden Behältertausch digital, die Leistungsnachweise belegen die einzelnen Abholungen. Für den Fettabscheider gehören die Entsorgungsnachweise ins Betriebstagebuch, das bei Wartung und Generalinspektion geprüft wird. Wer diese Unterlagen vollständig führt, ist bei Kontrollen vorbereitet.

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Rechtsberatung. Es gelten die aktuellen Gesetze und die Satzung Ihrer Gemeinde. Bei Fragen zu Ihrem Einzelfall wenden Sie sich an die zuständige Behörde oder über das Kontaktformular an ReFood.

Fragen

Häufige Fragen

Welchen Abfallschlüssel hat gebrauchtes Frittierfett?

Gebrauchtes Frittierfett und Speiseöl werden unter AVV 20 01 25 geführt, Speiseöle und -fette. Das gilt für Gastronomie und Handel ebenso wie für die Lebensmittelproduktion. Der Schlüssel steht im Entsorgungsvertrag hinter der Fraktion.

Ist Altspeiseöl ein tierisches Nebenprodukt?

Gebrauchtes Speiseöl aus Küchen zählt zu den Küchen- und Speiseabfällen und fällt damit unter die Verordnung (EG) 1069/2009. Es gehört zur Kategorie 3, also zu Material mit geringem Risiko. Sammeln und verwerten dürfen es nur dafür zugelassene Unternehmen.

Darf ich kleine Mengen Frittierfett über den Abfluss entsorgen?

Nein, auch kleine Mengen nicht. Die kommunalen Entwässerungssatzungen schließen Fette und Öle von der Einleitung in die Kanalisation aus. Fett setzt sich in den Leitungen ab und belastet Fettabscheider und Kanalnetz.

Wie oft muss ein Fettabscheider geleert werden?

Nach DIN 4040-100 mindestens einmal im Monat, dazu kommen eine jährliche Wartung und alle fünf Jahre eine Generalinspektion. Fällt viel Fett an, kann eine häufigere Leerung nötig sein. Leerung, Wartung und Inspektion bietet ReFood über den Fettabscheider-Service an.

Welche Nachweise sollte ich aufbewahren?

Bewahren Sie die Leistungsnachweise zu jeder Abholung auf, die ReFood digital dokumentiert. Für den Fettabscheider gehören die Entsorgungsnachweise ins Betriebstagebuch. Wie lange Sie Unterlagen aufheben müssen, erfragen Sie im Zweifel bei der zuständigen Behörde.

Was geschieht mit dem Altfett nach der Abholung?

Das Altfett wird in den Niederlassungen aufbereitet und danach zu Biodiesel verarbeitet. Den Weg im Einzelnen beschreibt der Ratgeber Biodiesel aus Altfett.

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